Das Arbeitsschutzgesetz gilt bereits für Klein- und Kleinstunternehmen. Unternehmen ab 21 Mitarbeitern haben in Deutschland darüberhinausgehende sehr umfangreiche rechtliche Schutzvorschriften einzuhalten. Die vielfältigen Regeln, Gesetze und Verordnungen haben in der Summe den Zweck, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor unnötigen Gesundheitsgefahren zu schützen.
Gesundheitsmanagement als System dient ebenfalls dazu Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leistungsfähig, motiviert und gesund zu erhalten. Häufig gibt es sogar ganze Abteilungen in Unternehmen, die sich auschließlich mit den rechtlichen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz beschäftigen und wiederum andere Abteilungen, die die Mitarbeitergesundheit managen.
Insbesondere für Unternehmen zwischen 50 und 200 Mitarbeitern haben wir nun ein System entwickelt, kostensparend die rechtlichen Aspekte ins Gesundheitsmanagment einfließen zu lassen. Und zwar derart, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement eins wird. Ein System für alles.
Gerne informieren wir Sie bei näherem Interesse oder beantworten Ihre ganz persönlichen Fragen zum Thema Arbeitsschutz trifft Gesundheitsmanagement.
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