Allgemeine Informationen
In Deutschland gibt es nach Schätzungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) rund 29.000 Lehrkräfte in der Ersten Hilfe, die jedes Jahr über 2 Millionen Versicherte als betriebliche Ersthelfer aus- und fortbilden. Diese 25.000 Lehrkräfte dürfen über ihren jeweiligen Träger folgende Kurse durchführen:
- Erste Hilfe Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfenden
- Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfende
- Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (Betriebliche Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder)
- Sonderkurse in Erster Hilfe durch einzelne Unfallkassen der Länder (zum Beispiel "langer Nachmittag" in Rheinland Pfalz)
Wer eine eigene Anerkennung für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender erlangen möchte, kann sich hier informieren. Darüber hinaus gibt es bundesweit weitere zahlreiche "Erste Hilfe Stellen" und Erste-Hilfe-Ausbilder:innen, die "nur" Schulungen in Erste Hilfe für die Fahrerlaubnis durchführen dürfen und durch Kommunen, Regierungsbezirke oder Ministerien auf Länderebene im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (§68 FeV) anerkannt sind.
Wie wird man Lehrkraft in der Ersten Hilfe?
Dafür musst Du die Module M1 und M2 bei einer dafür geeigneten Stelle besuchen und erfolgreich abschließen. Deutschlandweit gibt es derzeit um die 70 solcher durch die DGUV anerkannten Stellen. Die Ausbildung zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe dauert in der Regel 7 Tage und findet bei uns in Duisburg zum Beispiel jeden Monat statt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Qualifizierung zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe sind:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung
- Eine notfallmedizinische Grundausbildung oder zumindest eine Sanitätsausbildung (Modul S1-S3) von 48 UE
Um als Lehrkraft in der Ersten Hilfe arbeiten zu können, benötigst Du also die Module M1 und M2 im Umfang von mindestens 56 UE. Danach benötigst Du noch eine mentorbegleitete Hospitationsphase. Das bedeutet, dass Dich ein erfahrener Kollege oder eine Kollegin bei verschiedenen Kursen im Anschluss begleitet und unterstützt und Dir sozusagen den letzten Feinschliff gibt. Damit ist Deine Ausbildung zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe abgeschlossen.
Im Anschluss kannst Du nebenberuflich oder hauptberuflich bei einer dafür anerkannten Stelle als Ausbilder:in arbeiten und Kurse geben. Alle drei Jahre benötigst Du dann eine Fortbildung im Umfang von 16 UE bei einer anerkannten Stelle. Solltest Du diese 3-Jahresfrist übrigens verstreichen lassen, benötigst Du sogar 32 UE Fortbildungsstunden.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte in der Ersten Hilfe
Wenn Du als Lehrkraft in der Ersten Hilfe ausreichend Erfahrung gesammelt hast und Dich weiterentwickeln möchtest, hast Du die Möglichkeit als Mentor und Fachreferent bei der Ausbildung neuer Lehrkräfte mitzuhelfen. Darüber hinaus kannst Du eine pädagogische Weiterbildung zum/zur Lehrbeauftragten mit Schwerpunkt Erste Hilfe in Angriff nehmen. Das Ziel dieser Weiterbildung ist dann die eigenverantwortliche Ausbildung neuer Lehrkräfte in der Ersten Hilfe.
Daneben hast Du die Möglichkeit, Dich auf der fachlichen Ebene zu entwickeln und Dich als Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst weiterzubilden. Damit kannst Du dann Betriebssanitäter:innen aus- und fortbilden. Oder Du machst eine Weiterbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten. Dann ist es möglich, Brandschutzhelfende auszubilden. Weiterbildungen in den Feldern der Prävention oder aus dem Bereich der freien Gesundheitsberufe erfordern allerdings manchmal spezifische Grundausbildungen von Dir. Wir beraten Dich gerne hierzu.
Abschlüsse und Fortbildungen bei uns:
Name | Module | Dauer | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Lehrkraft in der Ersten Hilfe | M1+M2 | 56 UE | 48 UE Notfallmedizin |
Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst | M1/M2 + M11/M11a | 56 + 24 UE | 160 UE Notfallmedizin |
Lehrbeauftragte mit Schwerpunkt Erste Hilfe | LB1-LB7 | 120 UE | 48 UE Notfallmedizin, LK Erste Hilfe |
Lehrbeauftragte für den Betriebssanitätsdienst | LB1-LB7 | 120 UE | 160 UE Notfallmedizin, LK Betriebssanitätsdienst |
Fortbildung für Lehrkräfte in der Ersten Hilfe | M3 oder M4 oder M5 | 16 UE | gültiger Lehrschein |
Fortbildung für Lehrkräfte Betriebssanitätsdienst | M11 | 24 UE | gültiger Lehrschein |
Fortbildung für Lehrbeauftragte | LB8 und LB9 | 8/16 UE | gültiger Lehrschein LK oder LB |
Auffrischung Notfallmedizin | S3 oder S2 oder S1 | 16 UE | Medizinische Grundausbildung |
Sanitätsausbildung | S1-S3 | 48 UE | Erste Hilfe Ausbildung |
Lehrkraft Kindernotfallkurse | M7 | 4 UE | Interessierte Fachkräfte |
Rechtliches rund um die Lehrkraft in der Ersten Hilfe
Der DGUV Grundsatz 304-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschreibt die Kriterien von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe.
Der DGUV Grundsatz 304-002 beschreibt die Kriterien von Stellen für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst.
Der neue DGUV Grundsatz 304-003 beschreibt die Kriterien von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe und Lehrkräften für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen).
Wir sind als Bildungsträger für sämtliche offiziellen Kurse und Qualifikationen durch die DGUV anerkannt. Sehen kann man das hier: Anerkannte Stellen. Für Fragen rund um das Thema Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkraft in der Ersten Hilfe stehen wir Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Idealfall lernen wir uns im Rahmen unserer Veranstaltungen persönlich kennen, so dass wir dann ausreichend Zeit und Raum haben, Deine Frage zur beantworten.
Begrifflichkeiten
Für die offizielle Bezeichnung der Lehrkraft in der Ersten Hilfe existieren auch alternative Begriffe. Jeder nennt sich anders und alle meinen vermeintlich dasselbe. Die DGUV schreibt also (meistens) von der Lehrkraft in der Ersten Hilfe. Neuerdings auch von der "Lehrkraft Erste Hilfe". Die üblichste, umgangssprachliche Bezeichnung ist allerdings immer noch "Erste-Hilfe-Ausbilder:in". Deswegen heißt auch das Buch aus dem S+K Verlag: "Der Erste-Hilfe-Ausbilder" und nicht etwa Lehrkraft in der Ersten Hilfe. Weitere interessante Begrifflichkeiten und Schreibweisen kursieren ebenfalls. Wir versuchen uns an die bekannteste Begrifflichkeit "Erste-Hilfe-Ausbilder:in" oder an die offizielle Bezeichnung aus dem DGUV Grundsatz 304-001 zu halten.
Wir freuen uns auf Deine Nachricht und Teilnahme an unseren Kursen.