Im August hat sich die Führerscheinstelle der Kreisstadt Saarlouis bei uns gemeldet. Immer mehr Antragstellerinnen und Antragsteller erscheinen dort mit der Erste-Hilfe-Bescheinigung nur auf dem Mobiltelefon. Die Behörde hat uns gebeten, den Teilnehmenden bei der Übermittlung den Hinweis mitzugeben, die Bescheinigung ausgedruckt mitzubringen. Wichtig daran: Beanstandet hat sie die digitale Bescheinigung nicht. Weder ihre Gültigkeit noch die elektronische Ausstellung waren Thema.
Denn es sind zwei verschiedene Fragen, und sie werden fast immer vermischt. Die erste ist rechtlich: § 19 Abs. 2 Satz 1 FeV verlangt „die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle". Von einem Original oder einer Schriftform steht dort nichts. Das saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Führerscheinstellen des Landes darüber bereits im November 2024 per Rundschreiben informiert. Die zweite Frage ist praktisch: Die Sachbearbeitung muss den Nachweis in ihr Fachverfahren übernehmen. Wer ihn nur auf dem Display zeigt, gibt ihr nichts, was sich in die Akte legen lässt. Der Antrag stockt dann an der Übernahme. Unsere Empfehlung ist deshalb unspektakulär: Bring die Bescheinigung ausgedruckt mit oder schick sie der Behörde vorab per Mail. Ein einfacher Schwarz-Weiß-Ausdruck genügt. Auf Dauer löst sich das, sobald Behörden die Echtheit einer Bescheinigung selbst an der Quelle prüfen können. Daran arbeiten wir. Was rechtlich gilt, was die Behörde praktisch braucht und was du tun kannst, wenn deine Bescheinigung zurückgewiesen wird, steht ausführlich in unserem Artikel Digitale Erste-Hilfe-Bescheinigung für den Führerschein: Was die Behörde wirklich braucht. Den Link auf den fett gesetzten Ankertext legen: